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Senkung der Lohnnebenkosten in Österreich

  • AKTIVadmin
  • 14. Feb. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 14. März 2024

Unter Lohnnebenkosten versteht man die Kosten, die für Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn anfallen.


Was zählt zu den Lohnnebenkosten in Österreich?

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. Und 14. Gehalt/Lohn)

  • Bezahlter Krankenstand

  • Bezahlter Urlaub

  • Fortbildungen

  • Betriebliche Vorsorge (Abfertigung)

  • Insolvenz-Entgeltsicherung (Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer:innen im Fall von Unternehmensinsolvenz)

  • Pensionsversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

  • Unfallversicherung

  • Krankenversicherung

  • Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld

  • Wohnbauförderung (Wohnbeihilfe)

  • Schüler:innenfreifahrt und Schulbuchaktion

  • Kommunalsteuer für die Gemeinden (wichtigste Finanzierungsgrundlage der Gemeinden, mit der unter anderem Kindergärten, Busse, etc. finanziert werden)


Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber:innen?

Arbeitgeber:innen zahlen je nach Branche rund 28% des Bruttolohns ihrer Arbeitnehmer:innen zusätzlich in Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt/Lohn), bezahlten Urlaub und Krankenstand.  Ein wesentlicher Beitrag fließt in das soziale Netz des Staates ein.


Was habe ich von Lohnnebenkosten?

Zwei Drittel fließen direkt auf dein Konto: in Form von Lohn bzw. Gehalt während des Urlaubs, der Feiertage und der Krankenstände sowie als Urlaubs- und Weihnachtsgeld.


Ein Drittel fließt in Sozialbeiträge für Alle: 

Pensionen, Arbeitslosenunterstützung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Gesundheitssystem, Kommunalsteuer, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schüler- und Lehrlingsfreifahrten und Schulbücher, Unterhaltsvorschüsse, Wochengeld, Pensionsbeiträge von Kindererziehungszeiten, uvm. 


Linktipp zur Gewerkschaft GPA


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