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Karenz, Papamonat & Elternteilzeit: Der große Überlebens-Guide für werdende Eltern

  • AKTIVadmin
  • vor 7 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Kaum ist der Nachwuchs unterwegs, tauchen im Kopf nicht nur Fragen zur Kinderzimmerfarbe auf, sondern auch jede Menge rechtliche Fragezeichen. Das österreichische System bietet tolle Möglichkeiten für Eltern, ist aber mit seinen Fristen und Voraussetzungen oft ein kleiner Dschungel.


Egal ob Mütter oder Väter: Wer seine Rechte kennt, kann die Zeit mit dem Kind entspannter genießen. Wir haben die wichtigsten Fakten aus dem aktuellen Arbeitsrecht für Sie zusammengefasst – vom ersten Antrag bis zum Wiedereinstieg.


1. Die Elternkarenz: Dauer und Teilung

Der Klassiker: Wie lange darf man eigentlich wegbleiben?

  • Grundregel: Der Anspruch gilt bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.

  • Verlängerung auf 24 Monate: Wenn Sie Alleinerziehend sind (Bestätigung nötig!) oder sich die Eltern die Karenz teilen, verlängert sich der Anspruch bis zum 2. Geburtstag.

  • So funktioniert das Teilen: Damit sich die Dauer verlängert, muss jeder Elternteil mindestens 2 Monate Karenz nehmen. Insgesamt darf maximal zweimal gewechselt werden (3 Teile).

    • Tipp: Beim ersten Wechsel können Sie ein Monat gleichzeitig zu Hause bleiben. Aber Vorsicht: Dieser Monat wird von der Gesamtdauer abgezogen (Karenz endet dann mit dem 23. Lebensmonat).


Wann muss ich Bescheid geben?

  • Mütter: Bis zum Ende der Schutzfrist (meist 8 Wochen nach Geburt).

  • Väter: Spätestens 8 Wochen nach der Geburt (bzw. 8 Wochen vor Antritt).

  • Unsere Empfehlung: Machen Sie das immer schriftlich!


2. Der Papamonat (Frühkarenz)

Möchte der Vater direkt nach der Geburt unterstützen, gibt es den Papamonat. Das ist eine Freistellung von der Arbeit (ohne Lohn vom Chef).

  • Wichtigste Frist: Sie müssen den Papamonat spätestens 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber ankündigen! Den genauen Start geben Sie dann spätestens eine Woche nach der Geburt bekannt.

  • Das Geld: Da der Arbeitgeber nicht zahlt, beantragen Sie bei der ÖGK den Familienzeitbonus (Stand 2025: ca. 54,87 Euro täglich).

    • Achtung: Der Zeitraum der Freistellung und der Bezugszeitraum des Geldes müssen deckungsgleich sein, sonst drohen Rückzahlungen!


3. Arbeiten während der Karenz & Urlaubsansprüche

Darf man in der Karenz dazuverdienen?

  • Geringfügig: Ja, das ist sowohl beim eigenen als auch bei anderen Arbeitgebern erlaubt (bei anderen evtl. Zustimmung nötig, falls Nebenbeschäftigungsverbot besteht).

  • Über der Geringfügigkeitsgrenze: Beim eigenen Arbeitgeber darf man für maximal 13 Wochen im Kalenderjahr auch mehr verdienen.


Was passiert mit meinem Urlaub? Die Zeit der Karenz und des Papamonats wird für Vorrückungen, Kündigungsfristen etc. voll angerechnet. Aber: In dem Jahr, in dem Sie in Karenz sind, wird Ihr Urlaubsanspruch aliquotiert. Während der Karenz selbst "wächst" kein neuer Urlaub an.


4. Die „Versicherungs-Falle“

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Kranken- und Pensionsversicherung besteht meist über den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (KBG).

  • Das Problem: Wenn Sie die "lange" Karenzvariante wählen (z.B. 2 Jahre), aber nur für 1 Jahr KBG beziehen, sind Sie im zweiten Jahr nicht mehr automatisch versichert!

  • Die Lösung: Sie müssen sich rechtzeitig selbst versichern oder beim Partner mitversichern lassen.


5. Zurück im Job: Die Elternteilzeit

Nach der Karenz wollen viele Eltern Stunden reduzieren. Hier unterscheidet man zwei Fälle:

A) Der Rechtsanspruch (bis zum 7. Geburtstag) Sie können die Teilzeit einfordern, wenn:

  1. Der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter hat.

  2. Sie schon 3 Jahre dort arbeiten. Die Arbeitszeit muss um mind. 20% reduziert werden (Minimum 12h/Woche). Der Kündigungsschutz gilt hier bis 4 Wochen nach dem 4. Geburtstag.

B) Die Vereinbarte Elternteilzeit (bis zum 4. Geburtstag) Erfüllen Sie die oben genannten Kriterien nicht (z.B. kleiner Betrieb), können Sie trotzdem eine Teilzeit bis zum 4. Geburtstag vereinbaren. Auch hier gilt dann der Motivkündigungsschutz.


Vom Papamonat über die geteilte Karenz bis zur Elternteilzeit: Der Gesetzgeber bietet viele Puzzlesteine für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Entscheidend ist oft der Kalender. Wer Fristen wie die "3-Monats-Vorwarnung" beim Papamonat oder die Versicherungsdauer beim Kinderbetreuungsgeld im Blick behält, spart sich viel Ärger.

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber frühzeitig und halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest – so steht einer entspannten Familienzeit nichts im Weg.


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