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E-Government-Gesetz

  • AKTIVadmin
  • 31. Aug. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Trotz fortschreitender Digitalisierung besteht zukünftig Wahlfreiheit, wie mit Ämtern und Behörden kommuniziert werden kann.


Eine wichtige Gesetzesgrundlage, die auch jener Generation zugutekommt, die den analogen Schriftverkehr vorzieht.


Sofern durch das Bundesgesetz nichts anderes geregelt wird, ist neben der Möglichkeit des elektronischen Verkehrs


zumindest eine andere Kommunikationsart für den Verkehr mit der jeweiligen Stelle vorzusehen, so die Ausführung der Gesetzesnovelle E-Government.


Die Novelle legt aber auch den Grundstein für weitere Digitalisierungsschritte in der Verwaltung.


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